Rechtsprechung
   StGH Hessen, 20.12.1990 - P.St. 1114   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,24914
StGH Hessen, 20.12.1990 - P.St. 1114 (https://dejure.org/1990,24914)
StGH Hessen, Entscheidung vom 20.12.1990 - P.St. 1114 (https://dejure.org/1990,24914)
StGH Hessen, Entscheidung vom 20. Dezember 1990 - P.St. 1114 (https://dejure.org/1990,24914)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,24914) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • VerfG Hamburg, 03.02.2023 - HVerfG 13/20

    Erfolglose Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Gültigkeit der Wahl zu 22.

    Die Vorwahlzeit übersteigt bei praxisnaher Betrachtung jedenfalls nicht einen Zeitraum von mehr als neun Monaten (vgl. zur Bemessung der Vorwahlzeit aus der Rechtsprechung der Landesverfassungsgerichte: VerfGH Saarland, Urt. v. 1.7.2010, Lv 4/09, LVerfGE 21, 299, juris Rn. 73 ff.; StGH Hessen, Urt. v. 20.12.1990, P.St. 1114, juris Rn. 46 ff.; StGH Baden-Württemberg, Urt. v. 27.2.1981, GR 1/80, juris [Ls]).
  • VG Wiesbaden, 14.11.2023 - 6 L 1181/22

    Eilantrag des hessischen Landesverbandes der AfD gegen Verbreitung von Aussagen

    Mangels eines landesrechtlichen Pendants zum auf Bundesebene vorgesehenen Organstreitverfahren ist statthafter Rechtsbehelf einer politischen Partei in Hessen zur Geltendmachung ihres Rechts auf Chancengleichheit gegenüber Verfassungsorganen die Grundrechtsklage gemäß Art. 131 Abs. 1 der Verfassung des Landes Hessen i. V. m. § 43 Staatsgerichtshofgesetz (StGH Hessen, Beschl. v. 13.02.2002 - P.St. 1633 -, juris, Rn. 24; vgl. auch StGH Hessen, Urt. v. 20.12.1990 - P.St. 1114).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.10.1991 - VerfGH 12/90

    Öffentliche Appelle der Regierung zur Umsetzung normativ vorgegebener Sachziele;

    Das Bundesverfassungsgericht hat zur Abgrenzung von verfassungsrechtlich zulässiger öffentlichkeitsarbeit und verfassungswidrigem parteiergreifendem Einwirken von Staatsorganen in Wahlkämpfen allgemeine Grundsätze entwickelt (BVerfGE 44, 125; 63, 230), denen sich der Verfassungsgerichtshof (DVB1.1985, 691) ebenso wie die mit dieser Problematik befaßten Verfassungsgerichte anderer Länder angeschlossen haben (VerfGH Saarland, NJW 1980, 2181; StGH BW, ES VGH 31, 81; StGH Bremen, DVBl 1984, 221 - StGH Hessen, Beschluß vom 20.12.1990 - P.St. 1114 -).
  • StGH Hessen, 13.01.1993 - P.St. 1147

    Unbegründetheit einer Grundrechtsklage gegen Urteil des Wahlprüfungsgerichts bei

    Durch die Entscheidung des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen vom 20. Dezember 1990 (P.St. 1114, StAnz.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht